Gang zum Staatsgerichtshof Grüne wollen von Mansoori Antworten zur Mietpreisbremse erzwingen
Neue Eskalationsstufe im Streit über die Verlängerung der Mietpreisbremse in Hessen: Die Grünen im Landtag wollen vor dem Hessischen Staatsgerichthof erreichen, dass SPD-Wirtschaftsminister Mansoori mehr Informationen liefert.

Kleine Anfragen, Große Anfragen, Dringliche Berichtsanträge, die Fragestunden in Plenarwochen: Um Informationen von der Landesregierung zu bekommen oder kritisch nachzufassen, besitzen die hessischen Landtagsfraktionen und Abgeordneten mehr als ein Instrument.
Doch die Grünen greifen jetzt zu einem anderen, ultimativen Mittel: Sie wenden sich an den Hessischen Staatsgerichtshof, der für die Einhaltung der Landesverfassung zuständig ist.
So will die Oppositionsfraktion von Hessens SPD-Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori Antworten zum Wohnungsmangel und zur Mietpreisbremse erzwingen. Konkret wollen die Grünen die Ergebnisse eines im Auftrag der Landesregierung verfassten Gutachtens über angespannte Wohnungsmärkte in Hessen kennen.
"Der Umgang der Landesregierung mit dem Landtag und seinen frei gewählten Abgeordneten spottet jeder Beschreibung", sagte Jürgen Frömmrich, Vize-Fraktionschef der Grünen, am Montag in Wiesbaden zur Begründung.
Frankfurt draußen, dann wieder drin
Ein Sprecher des höchsten hessischen Gerichts bestätigte auf Anfrage den Eingang der Grünen-Beschwerde. Hintergrund ist ein Fragenkatalog der Fraktion an den Minister, der sich um die Zukunft der Mietpreisbremse in Hessen drehte. Sie gilt aktuell in 49 Städten und Gemeinden des Bundeslandes, für die amtlich ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt wurde.
Dort darf die Miete bei neuen Verträgen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie der Mietspiegel definiert. Laufende Verträge dürfen sich innerhalb von drei Jahren maximal um 15 Prozent erhöhen.
Doch bevor die bestehende Mietpreisbremse Ende November des vergangenen Jahres auslief, kam es zu Irritationen. Wie die FAZ im Oktober berichtete, gelangte ein vom Land in Auftrag gegebenes Gutachten zum Befund: Der Kreis der Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt habe sich verändert.
Ausgerechnet Frankfurt hätte nicht mehr dazugehört, dafür wäre Gießen neu dazugekommen. Mansoori sprach laut FAZ davon, dies bilde lediglich einen Zwischenstand ab. Am Ende blieb vorerst alles beim Alten: Die Regierung verlängerte die bis vergangenen November geltende Verordnung mit der Liste der Kommunen mit Mietpreisbremse um ein weiteres Jahr – Frankfurt inklusive.
Zweifel an juristischer Haltbarkeit
Die Grünen im Landtag haben starke Zweifel, ob das Vorgehen rechtmäßig ist. Wenn die Mietpreisbremse aber angreifbar sei, so ihre Argumentation, verunsichere das Mieterinnen und Mieter in den betroffenen Kommunen.
In einem Dringlichen Berichtsantrag legten sie dem Wirtschaftsminister den Fragenkatalog mit 21 Punkten vor. Doch Fraktions-Vize Frömmrich kritisiert: Mansoori habe den Abgeordneten im Wirtschaftsausschuss die Auskunft über die Inhalte des Gutachtens des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) verweigert.
Kein Einblick in geschützten Bereich des Regierens?
Man habe mehrmals nachgehakt, auch bei der Staatskanzlei, sagt Frömmrich. Doch bei zwei zentralen Punkten habe sich Mansoori verfassungswidrig und ohne genauere Begründung bis zum Schluss darauf zurückgezogen: Es gehe hier um einen geschützten Kernbereich laufender Beratungen der Regierung. Das Parlament habe kein Recht, darüber mehr zu erfahren.
So sei zum einen unbeantwortet geblieben, welche Kommunen laut dem Gutachten einen angespannten Wohnungsmarkt hatten. Und zum anderen, welche Kommunen dem Gutachten zufolge aus der Kategorie "angespannter Wohnungsmarkt" ausgeschieden wären.
Frömmrich sieht hinter dem Einzelfall ein prinzipielles Problem. Mehr als die Hälfte der Anfragen aus dem Parlament würden von der Landesregierung nicht fristgerecht beantwortet. Auf manche Frage komme keine oder lediglich eine unzureichende Antwort. Dabei, so sagt Frömmrich, habe man sehr wohl Verständnis dafür, dass die Regierung bei komplexen Themen mehr Zeit für Antworten benötige.
Ministerium weist Kritik zurück
Das Wirtschaftsministerium wies die Kritik am Montag auf Anfrage zurück. Die Regierung messe dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht sehr wohl hohe Bedeutung bei. Es sei jedoch stets eine "sorgfältige Abwägung zwischen diesem Informationsanspruch des Parlaments und dem berechtigten Interesse der Landesregierung an der Vertraulichkeit laufender interner Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse vorzunehmen".
Die von den Grünen abgefragten Informationen beträfen demnach sehr wohl den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung", der laut Bundesverfassungsgericht der Kontrolle des Parlaments entzogen ist. Dies gelte gerade vor dem Hintergrund der "notwendigen vertraulichen und konstruktiven Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen".
Grünen-Politiker Frömmrich hält das Argument für abwegig, dass es hier um "Regierungsinterna" ging, die niemanden draußen etwas angehen. Denn es habe ja bereits Medienberichte über das Gutachten und sogar eine öffentliche Reaktion der Stadt Gießen gegeben. "Deshalb bleibt uns als Oppositionsfraktion kein anderer Weg, als die Verletzung unserer verfassungsmäßigen Rechte als Abgeordnete vor dem Staatsgerichtshof feststellen zu lassen", sagt der Abgeordnete.